

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, mit Schwerpunkt Arbeitsrecht; erstes Staatsexamen. Anschließend juristischer Vorbereitungsdienst mit zweitem Staatsexamen.
Mein weiterer beruflicher Werdegang begann 1982 in der Zentrale der deutschen Konzerngruppe von BBC/ABB, mit ca. 40.000 Mitarbeitern, als Referent für Arbeitsrecht. Hier habe ich die Personalleiter der deutschen
Konzerngruppe in allen arbeitsrechtlichen Fragen beraten, die Unternehmen des Konzerns vor den verschiedenen Arbeitsgerichten in Deutschland vertreten und mir dabei ein solides arbeitsrechtliches Fundament für die
weitere berufliche Zukunft erarbeitet.
Mein Interesse an Menschen führte mich nach einigen Jahren in Personalleitungsfunktionen bei ABB und später im Mittelstand in Reutlingen; zunächst Burkhardt + Weber, später Wandel & Goltermann / Acterna / JDSU.
Immer gehörte der Themenbereich Recht und speziell auch Arbeitsrecht zu meinem Verantwortungsbereich. Hier habe ich das ganzheitliche Betrachten von arbeitsrechtlichen Themenstellungen gelernt.
Seit 1994 Zulassung als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Zunächst nebenberuflich; seit 2007 hauptberuflich.
Seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ich bin Mitglied im AnwaltVerein Tübingen.