Kollektives Arbeitsrecht - für eine Mehrzahl von Arbeitsverhältnissen

„Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten...vertrauensvoll... zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“
                                § 2 Absatz 1, Betriebsverfassungsgesetz

Die erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohl des Betriebs und der Mitarbeiter ist oft ein zähes Ringen um den richtigen Weg, die rich­tige Lösung für Betrieb und Arbeitnehmer.

Ich berate Sie als Geschäftsführung gerne bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen oder anderen kollektiv rechtlichen Fragestellungen. Es geht um wirtschaftliche Inhalte, psychologische Wirkung und rechtlich unangreifbare Regelungen. Hier liegt ein Schwerpunkt meiner Erfahrung!

Betriebsvereinbarungen – einige Beispiele: