Soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dies zulässt, rechne ich meine Tätigkeit auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab. Aus­lagen nach tatsächlichem Aufwand.

So können Sie sicher sein, dass die Höhe eines möglichen Streit­wer­tes oder auch die Anzahl von Gebühren, die bei der einen oder ande­ren Vorgehensweise in unterschiedlicher Zahl anfallen, in der Beratung und bei der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen wirklich keine Rolle spie­len.