Soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dies zulässt, rechne ich meine Tätigkeit auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab. Auslagen nach tatsächlichem Aufwand.
So können Sie sicher sein, dass die Höhe eines möglichen Streitwertes oder auch die Anzahl von Gebühren, die bei der einen oder anderen Vorgehensweise in unterschiedlicher Zahl anfallen, in der Beratung und bei der
weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen wirklich keine Rolle spielen.