Individual-Arbeitsrecht - Arbeitgeber

Individual-Arbeitsrechtrecht = Recht des einzelnen Arbeitsverhältnisses:


Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, wie auch bei der Beratung zu personellen Einzelmaßnahmen sind mir neben arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten oft wirtschaftliche, psychologi­sche und strategische Gesichtspunkte sehr wichtig. Wie trägt die gestaltende Maßnahme zu Ihrem unternehmerischen Erfolg bei? Wie wirkt sie auf den Arbeitnehmer? Welche Nebenwirkungen bestehen in Bezug auf Kollegen? Sehr oft stellen sich in diesem Zusammenhang auch kollektivrechtliche Fragen und vernetzte strategische Betrachtungen auf Betriebs- oder Unternehmensebene.